1. Präambel

  1. Atlaris bezeichnet den nachfolgend dargestellten Dienst (inklusive sämtlicher Anwendungen) und/oder den Betreiber des Dienstes, die Atlaris GmbH. Der Dienst Atlaris wird über Websites im Internet (z.B. careeradvisor.de, elektroingenieur.net) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains und über mobile Applikationen (sogenannte "Apps"), Hintergrund-Applikationen, Webservices und Einbindungen in Drittseiten (z.B. per iFrame) erbracht. Alle von Atlaris angebotenen Websites, Subdomains, Aliases, mobile Applikationen, Hintergrund-Applikationen, Webservices und Einbindungen in Drittseiten, auf denen Atlaris zur Verfügung steht, werden nachfolgend die "Angebote" genannt. 
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Nutzungsbedingungen") gelten ab dem 01.02.2019 für alle durch Atlaris erbrachten Angebote gegenüber Nachfragern, Anbietern und Arbeitgebern (nachfolgend "Vertragspartner"). Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Atlaris und allen natürlichen oder juristischen Personen. Die Nutzung der Angebote von Atlaris erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen.
  3. Atlaris behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. Von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird ein Vertragspartner vor deren Inkrafttreten rechtzeitig per Email informiert. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als genehmigt. Widerspricht er der Änderung fristgerecht, gelten die ursprünglichen Nutzungsbedingungen fort und jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  4. Atlaris behält sich das Recht vor, die Atlaris Angebote jederzeit einzustellen sowie die zur Verfügung gestellten Dienste in Art und Umfang zu verändern.
  5. Hinsichtlich der Nutzung einzelner Angebote gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen. Im Fall eines Widerspruchs geht die Regelung der zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der jeweiligen Anwendung diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Dienstes Atlaris vor, sofern dieser Vorrang nicht in den zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der jeweiligen Anwendung ausgeschlossen ist.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Atlaris GmbH, Kyllburger Str. 14, 50937 Köln. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person können dem Impressum entnommen werden.

2. Vertragsschluss

  1. Atlaris Angebote richten sich ausschließlich an volljährige Personen. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Kinder, Jugendliche) dürfen die Angebote nicht nutzen. Als Anbieter können sich Gewerbetreibende und Freiberufler, als Nachfrager Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder Gewerbetreibende und Freiberufler einmalig registrieren. Mit seiner Registrierung erklärt der Vertragspartner, diese Voraussetzung zu erfüllen. 
  2. Der Vertragspartner erstellt auf unseren Angeboten ein Kundenlogin mittels einer Registrierung. Sodann bestätigt er den in einer an ihn seitens Atlaris versandten E-Mail enthaltenen Bestätigungslink zur Aktivierung des Kundenlogins. 
  3. Im Falle einer Änderung Ihrer Daten sind diese schnellstmöglich in ihrem Kundenlogin entsprechend zu bearbeiten. Atlaris ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.
  4. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen durch den registrierten Vertragspartner ist Atlaris berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zu sperren, Inhalte zu sperren oder zu löschen, Accounts zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht.

3. Preise & Abrechnung

  1. Ein Vertragspartner, der sich auf den Atlaris Angeboten registriert, kann sowohl eine unentgeltliche Mitgliedschaft (im Folgenden "Basis-Mitgliedschaft" genannt) als auch entgeltliche Mitgliedschaft (im Folgenden "Premium-Mitgliedschaft" genannt) in Anspruch nehmen. Die Premium-Mitgliedschaft enthält gegenüber der unentgeltlichen Mitgliedschaft diverse zusätzliche und erweiterte Funktionen sowie Leistungen. 
  2. Eine Premium-Mitgliedschaft kann optional in einer pauschalen ("Premium") oder einer erfolgsbasierten ("Premium-Performance") Abrechnungsform in Anspruch genommen werden. Im Falle der Buchung einer erfolgsbasierten Premium-Mitgliedschaft ("Premium-Performance") gelten für Vertragspartner folgende Regelungen:
    • Anbieter:
      • In der Rolle als Anbieter gelten als Interessenten im Sinne der Abrechnung jede Anfrage je Website und Profil (z.B. Organisation, Produkt, Programm etc.) per Email bzw. Kontaktformular, Aufruf bzw. Anzeige der Telefonnummer sowie Weiterleitung auf die Website des Vertragspartners.
      • Für die Abrechnung sind die erfassten Interessenten von Atlaris ausschlaggebend.
    • Arbeitgeber:
      • Die von dem Arbeitgeber an Atlaris zu zahlende Provision wird mit Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber sofort fällig. Dies gilt auch, wenn a) der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde; b) ein Vertrag mit dem Arbeitgeber unabhängig von dem konkreten Stellenangebot innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zustande kommt oder c) der Arbeitgeber den Kandidaten einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vorstellt und der Kandidat bei der anderen Person/dem anderen Unternehmen eingestellt wird.
      • Stellt der Arbeitgeber mehrere im Rahmen der Vermittlung durch Atlaris identifizierte Kandidaten ein, ist die Provision für jeden eingestellten Kandidaten zu zahlen.
      • Der Arbeitgeber zahlt eine Provision in Höhe des bei Vertragsschluss zwischen dem Vertragspartner und Atlaris vereinbarten Prozentwertes bezogen auf das im Arbeitsvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag des eingestellten Kandidaten festgelegten Jahresbruttogehalts („festes Jahresbruttogehalt“). Das feste Jahresbruttogehalt umfasst das Jahresbruttogehalt, den kompletten variablen Teil des Gehalts, alle Erfolgs- und Jahresprämien sowie jegliche sonstige Vorteile, die die vollständigen Bestandteile des Stellenangebots bilden. Auch wenn ein Arbeitgeber mit dem Kandidaten ein Gehalt, das unter dem marktüblichen Gehalt liegt, und im Gegenzug die Übertragung von Aktien oder Geschäftsanteilen bzw. (virtuelle) Optionen hierauf vereinbart, behält sich Atlaris das Recht vor, als Ersatzreferenz das ursprünglich während des Bewerbungsverfahrens auf der Webseite dem Kandidaten vom Arbeitgeber angebotene feste Jahresbruttogehalt anzusetzen. Im Fall eines Werkvertrages umfasst das feste Jahresbruttogehalt die Summe aller vom Kandidaten an den Arbeitgeber innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den Kandidaten in Rechnung gestellten Leistungen.
      • Wenn das vertragliche Arbeitsverhältnis zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Datum des vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginns nachträglich entfällt (z.B. Kündigung, Aufhebungsvereinbarung), obliegt es dem Arbeitgeber, dies Atlaris innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung mitzuteilen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, den Gesamtbetrag der gezahlten Provisionen von Atlaris zurückzufordern, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Arbeitgeber Atlaris schriftlich von der Beendigung des Vertrags innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung unterrichtet hat und die Vertragsbeendigung aus personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgte.
      • Wenn das vertragliche Arbeitsverhältnis zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum des vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginns nachträglich entfällt (z.B. Kündigung, Aufhebungsvereinbarung), obliegt es dem Arbeitgeber, dies Atlaris innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung mitzuteilen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, 50% (fünfzig Prozent) der gezahlten Provisionen von Atlaris zurückzufordern, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Arbeitgeber Atlaris schriftlich von der Beendigung des Vertrags innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung unterrichtet hat und die Vertragsbeendigung aus personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgte.
      • Der Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers entfällt (im Sinne einer auflösenden Bedingung), wenn der Arbeitgeber oder ein anderes mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen den Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Beendigung des Vertrages wieder eingestellt hat oder der Kandidat für den Arbeitgeber oder ein anderes mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Werkvertrages tätig wird.
      • Bei dem aufgeführten Rückzahlungsanspruch handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Atlaris. Atlaris behält sich daher das Recht vor, dem Arbeitgeber eine Gutschrift für weitere Dienstleistungen in Höhe des Rückzahlungsanspruchs zu gewähren. Der Rückzahlungsanspruch ist nach Ablauf von 14 Tagen nach Mitteilung der Rückzahlungsforderungen gegenüber Atlaris durch den Arbeitgeber zur Zahlung fällig.
      • Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
  3. Sofern Atlaris dem Vertragspartner anbietet, eine oder mehrere Zusatzleistungen von Drittanbietern zu seiner Mitgliedschaft kostenlos oder kostenpflichtig hinzu zu buchen, so kommen diesbezüglich gesonderte, von der Mitgliedschaft getrennte Verträge zwischen dem Vertragspartner und den jeweiligen Drittanbietern zu Stande. Insbesondere haben die Änderung, Einstellung, sonstige Beendigung oder der Austausch der externen Leistungen oder Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen Vertragspartner und Drittanbieter keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Atlaris und dem Vertragspartner hinsichtlich der Mitgliedschaft. Für Zusatzdienstleistungen von Drittanbietern gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter, die selbst Vertrags- und Ansprechpartner der Vertragspartner sind.
  4. Wenn nicht anders vereinbart, so gelten die auf unseren Angeboten veröffentlichten Preise, Laufzeiten sowie Abrechnungsintervalle. Ausgewiesene Preise sind bindend. Leistungen werden spätestens zu Beginn der vereinbarten Laufzeit fällig. Preisänderungen betreffen nur die nach ihrer Bekanntgabe in Anspruch genommenen Leistungen. 
  5. Alle Preise für die von Atlaris erbrachten Leistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.
  6. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder einer Rücklastschrift ist Atlaris berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten. Darüber hinaus kann Atlaris den Verzugsschaden geltend machen.
  7. Wird eine Lastschrift von der Bank des Anbieters nicht ausgeführt oder gibt der Anbieter eine Lastschrift zurück, behält sich Atlaris vor, dem Anbieter eine Bearbeitungspauschale von 15,- EUR zu belasten, es sei denn, der Anbieter weist nach, dass Atlaris durch die fehlgeschlagene Lastschrift ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungspauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens Atlaris bleiben hiervon unberührt.
  8. Der Vertragspartner stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Vertragspartner per E-Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt.

3. Laufzeit & Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit in unbefristet. Atlaris behält sich vor, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Eine Premium-Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Premium-Vertragspartner oder Atlaris jeweils vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Weitere optionale Zusatzleistungen (z.B. Banner) sowie spezielle Mitgliedschaften für einzelne Zielgruppen (z. B. für Ärzte, Recruiter, Kanzleien, Hochschulen) sind ebenfalls dem Begriff Premium-Mitgliedschaft zuzuordnen und verlängern sich, sofern nicht anders vereinbart, ebenfalls automatisch jeweils um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer.
  3. Eine Kündigung seitens des Vertragspartners muss in schriftlicher Form gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfolgen, die Form der Email ist nicht ausreichend.
  4. Der Vertrag mit einem Premium-Vertragspartner endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglieds-Accounts durch Atlaris. 
  5. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen bleiben von einer etwaigen Kündigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – unberührt.

5. Rechte & Pflichten

  1. Über Atlaris können Vertragspartner Bewertungen veröffentlichen bzw. anderen zugänglich machen. Die Verantwortlichkeit für die Bewertungen liegt ausschließlich beim Vertragspartner. Vertragspartner verpflichten sich, bei der Abgabe von Bewertungen nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen und stellen insbesondere sicher, dass Ihre Bewertungen keine Rechte Dritter (vor allem Persönlichkeitsrechte) verletzen. 
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, als Profilbild nur ein solches Foto zu verwenden, auf dem der Vertragspartner klar und deutlich erkennbar ist. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die öffentliche Wiedergabe des von ihm übermittelten Profil-Fotos auf den Angeboten nach geltendem Recht erlaubt ist. Die Nutzung von Fotos oder Abbildungen anderer oder nicht existierender Personen oder anderer Wesen oder von Logos als Profilbild ist nicht gestattet.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen sowie seinen Klarnamen und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Nutzung von Atlaris und der Inhalte auf den Angeboten geltendes Recht sowie alle Rechte Dritter zu beachten. 
  5. Dem Vertragspartner verboten ist die Verwendung beleidigender oder verleumderischer Inhalte, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Vertragspartner, Atlaris-Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen.
  6. Dem Vertragspartner verboten ist die Verwendung pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen; unzumutbare Belästigungen anderer Vertragspartner, insbesondere durch Spam (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG)
  7. Dem Vertragspartner verboten ist die Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein
  8. Dem Vertragspartner verboten ist die Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme).
  9. Dem Vertragspartner verboten ist die Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) sowie
  10. Vornahme von anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation (explizit oder implizit).
  11. Dem Vertragspartner verboten ist die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der Angebote oder von anderen Vertragspartnern, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der jeweiligen Atlaris-Anwendung vorgesehen oder der andere Vertragspartner hat der Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zugestimmt.
  12. Dem Vertragspartner verboten ist jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der Atlaris-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
  13. Dem Vertragspartner verboten ist das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von Atlaris erforderlich ist.
  14. Dem Vertragspartner verboten ist die Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Atlaris-Websites. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Vertragspartner darf jedoch von Atlaris autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten.
  15. Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm vermittelten Nachfrageren innerhalb von maximal 5 Werktagen zu kontaktieren. Im Umgang mit den übermittelten Daten hat der Anbieter die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zu beachten.
  16. Dem Anbieter ist jedwede unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe vermittelter Nachfrageren an Dritte ohne das zuvor ausdrücklich und schriftlich von Atlaris erklärte Einverständnis untersagt.
  17. Dem Anbieter ist es untersagt, Nachfrageren zu kontaktieren, wenn diese ihre Einwilligung in die Kontaktaufnahme durch den Anbieter widerrufen haben. Hat der Nachfrager darüber hinaus die Einwilligung in die Speicherung seines Nachfragerenkontakts insgesamt oder gegenüber dem Anbieter widerrufen, hat der Anbieter die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen oder, sofern eine Löschung nicht möglich ist, zu sperren und auf Verlangen von Atlaris gegenüber die Löschung oder Sperrung des Nachfragerenkontakts schriftlich zu bestätigen.
  18. Der Anbieter wird seine Mitarbeiter über die ihm nach diesen Nutzungsbedingungen obliegenden Verpflichtungen schriftlich belehren und seine Mitarbeiter vertraglich zur Achtung dieser Verpflichtungen anhalten. Auf Verlangen von Atlaris hat der Anbieter dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
  19. Ein Bewerber ist dazu verpflichtet, Atlaris unverzüglich zu informieren, wenn er ein Stellenangebot - gleich welcher Art, ob als Arbeitnehmer oder Freiberufler - eines Arbeitgebers annimmt und mit diesem Arbeitgeber mit Hilfe der Dienstleistung und/oder der Webseite in Kontakt getreten ist bzw. die Kontaktdaten des Arbeitgebers über die Webseite und/oder die Dienstleistung erhalten hat. Darüber hinaus ist der Bewerber verpflichtet, Atlaris die wesentlichen Modalitäten des Vertrages (Gehalt, Datum der Unterzeichnung seines Vertrags usw.) mitzuteilen. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für den Abschluss von Verträgen mit dem Arbeitgeber im Sinne der § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, für den Neuabschluss eines Vertrages mit dem Arbeitgeber oder eines mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmens innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gemäß Ziffer 5.2.3.1) sowie für Arbeitgeber. Im Falle eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen diese Regelung ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt und einmalig 7,5% des ursprünglich während des Bewerbungsverfahrens auf der Webseite dem Kandidaten vom Arbeitgeber angebotenen feste Jahresbruttogehalts verpflichtet. Sonstige Ansprüche, auf die jedoch die Vertragsstrafe angerechnet wird, bleiben unberührt.
  20. Legt ein Nachfrager ein Profil an, so ist er für Anbieter, die auf der Suche nach dem entsprechenden Profil sind, - nach vorheriger Freischaltung und einer möglichen Überprüfung des Profils durch Atlaris - sichtbar und der Nachfrager kann von diesen Anbietern rechtlich unverbindliche Anfragen (nachfolgend die „Anfragen“) erhalten. Der Kandidat hat die Möglichkeit ein oder mehrere Anfragen zu akzeptieren.
  21. Sobald ein Anbieter einen Nachfrager auf unseren Angeboten entdeckt, verpflichtet er sich während des Bewerbungsverfahrens ausschließlich über unsere Angebote mit dem Nachfrager zu kommunizieren.
  22. Sofern der Anbieter dem Nachfrager nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ein verbindliches Angebot unterbreiten möchte, kann er dies dem Nachfrager mündlich, per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen. Der Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten obliegt allein diesen Parteien; Atlaris garantiert keinerlei Vertragsschlüsse zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager.
  23. Mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager wird - sofern der Anbieter mit Atlaris eine Provision vereinbart hat - für den Arbeitgeber eine Provision entsprechend den Regelungen in Ziffer 2 fällig.
  24. Das Bewerbungsverfahren ist beendet, wenn (i) der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Nachfrager abgeschlossen wird, (ii) der Kunde oder (iii) Atlaris das Bewerbungsverfahren auf der Webseite für beendet erklären (nachfolgend „Abschluss des Bewerbungsverfahrens“) .

6. Inhalte & Nutzungsrechte

  1. Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht, Atlaris ist als Inhaber aller Rechte an den Inhalten der Angebote Inhaber der Nutzungsrechte. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch Atlaris gestattet. Die Rechte des Vertragspartner bleiben hiervon unberührt.
  2. Vertragspartner räumen Atlaris das Recht ein, die eingestellten Inhalte in einem zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlichen und/oder nützlichen Umfang zu speichern, zu vervielfältigen und im Internet oder anderen Medien (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Radio, TV) zu verbreiten. Für die Inhalte sind alleine die Vertragspartner verantwortlich, Atlaris stellt insoweit lediglich Speicherplatz zur Verfügung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartner, die nötigen Rechte für das Einstellen von Inhalten in die Angebote von Atlaris zu erwerben.
  3. Atlaris darf mit der Zusammenarbeit, den Ergebnissen sowie dem Logo eines Vertragspartner werben. Dies bezieht sich sowohl auf die Kommunikation mit (potentiellen) Vertragspartnern der Dienstleistungen und Produkte, als auch auf die Kommunikation zur Gewinnung neuer Kunden.

7. Datenschutz

  1. Atlaris erhebt, verarbeitet und speichert Daten ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung für die Nutzung der Atlaris Angebote ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

8. Haftung

  1. Die Haftung von Atlaris beschränkt sich auf die vertragsgemäße Erbringung der wesentlichen Vertragspflichten.
  2. Eine darüber hinausgehende Haftung von Atlaris ist ausgeschlossen. Atlaris haftet insbesondere nicht für Folgeschäden und Vermögensschäden. Die Haftung von Atlaris für entgangenen Gewinn und Schadensermittlungskosten ist ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Atlaris haftet auch im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechtleistung oder der verspäteten Leistung oder im Falle des Auftretens von Störungen nicht.
  4. Die Haftung von Atlaris für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren leitenden Angestellten verursachte Schäden bleibt von den Haftungsausschlüssen der vorstehenden Absätze 1 bis 3 unberührt. 
  5. Der Haftungsausschluss erfasst ferner nicht die Fälle, in denen zwingend gehaftet wird, z.B. im Falle von Vorsatz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Sofern Sie als Verbraucher handeln, haben Sie folgendes Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Atlaris GmbH, Kyllburger Str. 14, 50937 Köln, E-Mail: widerruf@atlaris.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  3. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
  4. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln. Die Parteien verpflichten sich insbesondere den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jeder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur solche Informationen, die zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens bereits offenkundig sind, d.h. jedem Dritten ohne weiteres zugänglich sind, einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht werden, der diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, auf Verlangen einer Behörde oder sonstigen staatlichen Einrichtung auf deren Verlangen herausgegeben werden müssen oder Rechts- oder Steuerberatern des jeweiligen Vertragspartners oder sonstigen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen zum Zwecke der Beratung notwendigerweise mitgeteilt wer den müssen.
  2. Atlaris ist jedoch berechtigt, während und nach der Laufzeit der Vereinbarung mit dem Vertragspartner dessen Firma und dessen entsprechend identifizierende Marke inkl. Logo als Referenzangabe zu werben, insbesondere auf unseren Websites und in sonstigen digitalen und/oder analogen Medien. Zudem ist Atlaris berechtigt, über die Zusammenarbeit zu berichten, wobei die Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners jederzeit zu wahren sind.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
  3. Die Schriftform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen wird auch durch Fax und E-Mail gewahrt.
  4. Von Atlaris an den Nachfrageren oder Anbieter gerichtete Erklärungen sind von Atlaris an die Adresse zu übermitteln, die vom Nachfrageren oder Anbieter jeweils im Erklärungszeitpunkt als Kontaktdaten hinterlegt sind. 
  5. Als Werktage gelten die Wochentage Montag bis Freitag.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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